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Reiseverlauf & Aktivitäten

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Tag 1 - Anreise

Nach Ankunft im schwedischen Norden bringt ein Taxitransfer Sie zur Brändon Lodge, Ihrer Unterkunft für die kommenden Tage. Sie wohnen in einem der gemütlichen Ferienhäuschen am Ufer des gefrorenen und schneebedeckten Meeres. Ihr Aufenthalt ist geprägt von außergewöhnlichen Abenteuern und gepflegtem Komfort, guter Küche, sowie professionellem Service mit Blick für Details. Die Haupt Lodge mit Panoramafenstern und Meerblick wird zum sozialen Zentrum für das Frühstück und Abendessen. Die Bar-Lounge lädt im Anschluss noch zum Verweilen und Austausch ein. Des Weiteren gibt es einen Wellness-Bereich am Ufer mit Sauna und Jacuzzi.  Ausrüstung und Safaris sind exklusive Abenteuer, die das Erlebnis der Arctic intensivieren. Gemütliche Panorama-Hütten mit freiem Meerblick verfügen jeweils über zwei Schlafzimmer, die sich einen Wohnbereich (inkl. Küchenzeile), sowie ein Duschbad, WC teilen. 

Tag 2-3 - Zeit für Aktivitäten und Erholung

Während Ihrer Wintertage genießen Sie die besondere Atmosphäre dieser Region, die gleichermaßen Ruhe, Naturverbundenheit und nordische Abenteuer vereint. Am Abend lohnt sich ein Schritt vor die Tür, denn mit etwas Glück zeigt sich das magische Farbspiel der Polarlichter am klaren Nachthimmel.

Ihr Programm kombiniert Action, Natur und Entspannung zu einem harmonischen Gesamterlebnis: Eine Schneemobilsafari führt Sie hinaus in die Weite der arktischen Landschaft, während eine Hundeschlittenfahrt – inklusive aller Transfers – Ihnen die Kraft und Begeisterung eines Husky-Teams näherbringt. Ein ganz besonderer Höhepunkt erwartet Sie bei einer nächtlichen Nordlicht-Schneemobilsafari, die die Stille des Winters mit dem Zauber des Himmels vereint. Für Entspannung sorgt eine exklusive Nutzung von Sauna und Jacuzzi direkt am Ufer des gefrorenen Bottnischen Meeres, wo wohltuende Wärme auf klare, frische Winterluft trifft und ein authentisches nordisches Wohlfühlerlebnis schafft.

Auf Wunsch stehen zudem weitere Aktivitäten zur Verfügung, um die Reise individuell auf Ihre Gruppe abzustimmen.

Tag 4 - Abreise

Heute nehmen Sie Abschied von Schnee und Eis, ein Taxitransfer bringt Sie zurück zum Flughafen nach Luleå.

Durchführung erfordert mindestens 10 Teilnehmer.

Sicherheit: Schutzkleidung (Helm, Thermo-Overall, Stiefel, Handschuhe), Einweisung und Leitung der gebuchten Ausflüge mit ortskundigen, englischsprachigen Guides. Selbstbehalt bis 1.200.- € pro Vorfall ist vor Ort zu unterschreiben.  

 

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Bitte beachten Sie: Die Preise für Gruppen- und Incentivereisen variieren je nach Programm und Unterkunft vor Ort. Preise und Tourenvorschläge gelten nur für Gruppen mit mindestens 10 Teilnehmern. Wenn Sie eine spezielle Anfrage haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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Nicht im Reisepreis enthalten

Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de