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Reiseverlauf & Aktivitäten

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Tag 1 - Anreise

Anreise nach Helsinki

Sie erreichen Ihr zentral gelegenes Hotel in Helsinki in nur wenigen Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof. Nach dem Check-in können Sie eine erste Runde durch die hell erleuchtete, weihnachtliche Stadt drehen. Seit 1949 werden die bunten Weihnachtslichter rund um die Straße Aleksanderinkatu feierlich am Senatsplatz entzündet. Auch entlang der Esplanaden und all den kleinen Straßen, die die beiden Hauptstraßen verbinden, lohnt sich ein Spaziergang unter Weihnachtslichtern. Ein Highlight sind dabei ohne Frage die beeindruckenden, liebevoll dekorierten Schaufenster des Traditionskaufhaus Stockmann.

Lassen Sie Ihren Ankunftstag gemütlich ausklingen. Wie wäre es mit einem finnischen Weihnachtsmenü? Zu den traditionellen Gerichten gehört zum Beispiel Rosollo, ein Salat aus roter Beete, Aufläufe aus Kartoffeln, Rüben und Karotten oder auch ein Schinkenbraten.

Wie alle unsere Reisen ist auch diese flexibel zu gestalten. Ihre individuellen Änderungswünsche nehmen wir gerne entgegen.

Helsinki Senatsplatz im Winter ©Antti Harkio

Tag 2 - Zeit für Aktivitäten und Erholung

Erkunden Sie heute den großen Weihnachtsmarkt am Senatsplatz, der mit Glögi, dem finnischen Glühwein, würzigem Lebkuchen und allerlei handgemachten Geschenken wartet. An einigen Ständen können Sie das berühmte Weihnachts-Porridge probieren – eine Art Milchreis mit leckeren Toppings – oder auch herzhafte Leckereien, wie Brote mit Gravlax oder Hering. Der Weihnachtsmarkt findet jeden Tag bis zum 22. Dezember statt und an einigen Wochenenden laden weitere kleinere Weihnachtsmärkte zum Bummel ein.

Unser Tipp: Einen Besuch wert zur Weihnachtszeit ist zudem die Seefestung Suomenlinna, eine Insel im Schärengarten Helsinkis. Bei Schnee und Eis bietet bereits die Überfahrt im Schiff ein einzigartiges Erlebnis. Durch krachendes Eis bringt Sie das Schiff in etwa 15 Minuten auf die Insel. Sollten Sie über den 13. Dezember in Helsinki sein, sollten Sie sich die Lucia Parade durch die Innenstadt nicht entgehen lassen. St. Lucia bringt als Schutzpatronin Licht ins Dunkel des Winters und wird in Helsinki jährlich neu gekrönt.

Tag 3 - Zeit für Aktivitäten und Erholung

Genießen Sie einen letzten Vormittag in Helsinki, bevor Sie am Hotel abgeholt werden und zu Ihrer Unterkunkt im Nuuksio Nationalpark gebracht werden.

In nur etwa 40 Minuten lassen Sie den Weihnachtstrubel der Stadt hinter sich und finden sich umgeben von finnischer Winterlandschaft, frischer Luft und einzigartiger Ruhe. Erkunden Sie die Wanderpfade vor Ihrer Haustür und runden Sie die Tour mit einem Gang in die Sauna ab. Ein leckeres Abendessen erwartet Sie im Lake Lodge Bistro, wo Sie den Abend gemütlich ausklingen lassen können.
Sie übernachten in der gemütlichen Haltia Lake Lodge.

Helsinki Winter Café ©Ants Vahter, Visit Finland

Tag 4 - Zeit für Aktivitäten und Erholung

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Erkundung des Nuuksio Nationalparks zur Verfügung.

Gegenüber der Haltia Lake Lodge finden Sie das Haltia Nature Centre, das mit einer faszinierenden Ausstellung dazu einlädt, mehr über den Nationalpark, seine Einwohner und seine Angebote zu erfahren. Wenn Sie die finnischen Wälder heute auf zwei Rädern erkunden wollen, können Sie sich hier Fatbikes ausleihen.

Unser Tipp: Etwa 20 Minuten zu Fuß, oder 2 Bushaltestellen entfernt, ist der Nuuksio Rentierpark. Hier können Sie die freundlichen Tiere kennen lernen, füttern und sich bei einer Tasse Kaffee aufwärmen.

Tag 5 - Abreise

Heute heißt es Abschied nehmen vom vorweihnachtlichen Finnland. Nach einem letzten gemütlichen Frühstück werden Sie zum Flughafen gebracht. Nun folgt Ihre Heimreise, je nach Auswahl, nach Deutschland.

Bis bald im hohen Norden und fröhliche Weihnachtsfeiertage!

Meine Reise

Montag, 15 Dezember 2025 - Freitag, 19 Dezember 2025

Reisezeitraum

2025 vom 01.12.2025 bis 18.12.2025 jeweils am Mi., Do.
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de