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Reiseverlauf & Aktivitäten

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Tag 1 - Anreise

Anreise nach Kittilä in Eigenregie. Oder Flugbuchung über nordic holidays, gerne bieten wir Ihnen den Flug zummtagesaktuellen Preis an.

Nach Ihrer Ankunft in Kittilä erfolgt der Transfer ins etwa 60 km entfernte Muonio. Im Resort am Fluss angekommen, beziehen Sie Ihre Unterkunft und lassen sich das Abendessen schmecken.

Die Tour wird für Einzelreisende am 15.03. und am 21.03. (ggf weitere Termine auf Anfrage) als Zubuchertour angeboten, zu allen anderen Terminen als private Gruppe mit 4-6 Personen.

Motorschlittensafari Summit Adventure (private Gruppe von 4-6 Personen)

Tag 2 - das Abenteuer beginnt

Nach dem Frühstück und der Einweisung durch Ihren Guide geht es auch schon los. Die erste Etappe führt Sie heute durch nordische Winterwälder und über gefrorere Seen.

Schneemobiltour © Harriniva Hotels & Safaris

Tag 3 - Motorschlittenfahrt nach Kilpisjärvi

Die heutige Etappe führt Sie durch das Reich der Rentiere und deren Hirte. Über schmale Pfade geht es weiter zwischen eindrucksvollen Fjälls bis nach Kilpisjärvi im äußersten Nordwesten Finnlands. In der Hütte vor Ort angekommen, wird das Abendessen serviert.

Tag 4 - Gipfel des Halti und Dreiländer-Eck

Die heutige Etappe führt Sie in die Berge. Per Schneemobil erklimmen Sie den Halti, den höchsten Berg Finnlands und genießen eine atemberaubende Aussicht vom Gipfel. Weiter geht es in die schwedische Bergregion und zum Grenzstein am Dreiländer-Eck: Schweden – Finnland – Norwegen.

Schneemobiltour © Harriniva

Tag 5 - Tief in den Bergen

Am fünften Tag geht es wieder in südliche Richtung, auf dem „Victoria Trail“ zwischen Finnland und Schweden umgeben von unberührter Natur und tief in der Fjellregion.

Tag 6 - Rückkehr nach Muonio

Nach dem Frühstück geht es heute zurück nach Muonio über gefrorene Seen und durch boreale Nadelwälder. Im Resort angekommen, haben Sie noch Zeit Sauna und Jacuzzi zu genießen, bevor ein ganz besonderes Abschiedsessen im Eisrestaurant serviert wird.

Schneemobiltour © Harriniva Hotels & Safaris

Tag 7 - Abreise

Genießen Sie ein letztes Frühstück mit der Gruppe bevor Sie heute die Heimreise antreten. Transfer zum Flughafen in Kittilä und Rückflug über Helsinki.

Meine Reise

Sonntag, 15 Februar 2026 - Freitag, 10 April 2026

Reisezeitraum

2026 täglich vom 15.02.2026 bis 10.04.2026
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

  • Gut zu Wissen

    Zusätzliche Informationen:
    – Wir bitten um Kleider- und Schuhgröße vor der Reise.
    – Es ist keine persönliche Outdoorausrüstung nötig, Sie erhalten sehr gute Outdoor
    Bekleidung für die Tour, allerdings wird funktionelle lange Sportunterwäsche empfohlen.
    – Die genaue Route wird morgens nach den aktuellen Wetterbedingungen bestimmt.
    – Das Recht auf kurzfristige Programmänderungen auf Grund äußerer Umständen ist vorbehalten.