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Lassen Sie sich von unserem Team Ihre Urlaubswünsche erfüllen.

Reiseverlauf & Aktivitäten

Konfigurieren und personalisieren Sie im ersten Schritt Ihr Reisepaket.

Tag 1 - Anreise

Nach Ankunft am Flughafen von Rovaniemi erreichen Sie das Stadtzentrum per Flughafenbus (8€ zu zahlen beim Busfahrer), bis zum Hotel ist es ein Fußweg von etwa 300 Meter. Rovaniemi ist eine relativ kleine Stadt und lässt sich gut zu Fuß erkunden.

Wählen Sie hier Ihre gewünschte Unterkunft:

Standard Zimmer bereits im Reisepreis inkludiert

Deluxe Zimmer mit Sauna Zuschlag pro Person im Doppelzimmer

€ 180

Tag 2 - Besuch im Weihnachtsmanndorf

Am heutigen Tag erleben Sie Natur, Kultur und Weihnachtsstimmung bei einer ganztägigen Safari. Sie beginnen den Tag mit einer Schneemobiltour zur Rentierfarm, auf der Sie eine Fahrt mit dem Rentierschlitten unternehmen und die friedlichen Tiere hautnah erleben. Weiter geht es mit dem Auto zum Weihnachtsmanndorf, lassen Sie sich durch die ganzjährige Weihnachtsstimmung treiben, besuchen Sie den Weihnachtsmann, überqueren Sie den Polarkreis und stärken Sie sich beim inkludierten Mittagessen.

Tag 3 - Zeit für Aktivitäten

Mit reicher Kultur und unberührter Natur hat Rovaniemi als Hauptstadt Lapplands einiges zu bieten. Gerade im Winter können Sie bei zahlreichen Aktivitäten in die verschneite Märchenlandschaft eintauchen.

Bitte wählen Sie Ihre gewünschten Winteraktivitäten aus:

SchneemobiltourAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 97

Hundeschlitten SafariAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 178

Traditionelles Abendessen in einer finnischen Hütte am offenen FeuerPreis pro Person

€ 106

Tag 4 - Zeit für Aktivitäten

Durch die nördliche Lage der Stadt können Sie in Rovaniemi und Umgebung zudem eines der beliebtesten Naturphänomene beobachten – die tanzenden Nordlichter. Viele Legenden spinnen sich um die geheimnisvollen Aurora borealis, die sich am besten etwas abseits des Stadtzentrums beobachten lassen.

Ausflug zum Eishotel mit Dinner im EisrestaurantPreis pro Person

€ 170

SchneeschuhwanderungAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 81

NordlichtausflugAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 114

Tag 5 - Abreise

Rechtzeitig vor Ihrem Rückflug machen Sie sich wieder auf den Weg zum Flughafen und treten mit vielen Erlebnissen im Gepäck die Heimreise an.

Meine Reise

Donnerstag, 7 Januar 2027 - Montag, 11 Januar 2027

Reisezeitraum

2027 täglich vom 07.01.2027 bis 31.03.2027
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de