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Reiseverlauf & Aktivitäten

Konfigurieren und personalisieren Sie im ersten Schritt Ihr Reisepaket.

Tag 1 - Anreise

Anreise nach Tromsø oder Flugbuchung über nordic holidays

Sie übernehmen Ihren Mietwagen am Flughafen. Nach Ankunft haben Sie noch Zeit, die Stadt zu erkunden, bevor es am Abend auf das Hurtigruten Schiff geht. Besichtigen Sie z. B. die Eismeerkathedrale oder fahren Sie mit der Seilbahn auf den Berg Fjellheisen, um den Blick auf die Stadt zu genießen. Kurz vor Mitternacht erfolgt die Einschiffung, Abfahrt des Schiffes ist um 1:30 Uhr.

Übernachtung in einer Doppel-Außenkabine

Tag 2 - Tromsø - Svolvær

Genießen Sie die Seereise entlang der Inseln der Lofoten und Vesterålen, bevor Sie gegen Abend die Inselhauptstadt der Lofoten, Svolvær, erreichen.

​Zwei Übernachtungen im Thon Hotel Svolvær

Tag 3 - Svolvær auf den Lofoten

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung, um die Lofoten zu erkunden. Erkunden Sie beispielsweise die malerischen Fischerorte Reine und Henningsvær oder fahren Sie nach Å am südlichen Ende der Lofoten. Übernachtung wie am Vortag.

Tag 4 - Svolvær - Sortland

Ihr heutiges Etappenziel Sortland können Sie auf dem Landweg erreichen (ca. 115 km), oder Sie nehmen die kurze Fähre von Fiskebøl nach Melbu auf den Vesterålen (muss vor Ort gezahlt werden).

​Übernachtung im Scandic Hotel Sortland

Tagesetappe: je nach Route 85 – 115 km

Tag 5 - Sortland - Harstad

Aufgrund der relativ kurzen Strecke nach Harstad lässt sich der Tag individuell gestalten. Machen Sie zum Beispiel einen Abstecher nach Andenes am Nordende der Inselgruppe, um dort eine Wal-Safari zu unternehmen.

​Übernachtung im Thon Hotel Harstad

Tagesetappe: ca. 75 km

Tag 6 - Harstad - Narvik

Ihre Unterkunft in Narvik erreichen Sie nach etwa 100 km. In der Stadt zwischen den Bergen und Fjorden können Sie mit einer Seilbahn auf den Berg Narvikjellet fahren und je nach Tageszeit die grandiose Aussicht oder die Nordlichter bewundern.

​Übernachtung im Scandic Hotel Narvik

Tagesetappe: ca. 100 km

Tag 7 - Narvik - Tromsø

Sie fahren heute durch die kargen und verschneiten Landschaften Nordnorwegens. Bei Bardufoss lohnt ein Abstecher zum verschneiten Wasserfall Målselvfossen.

Übernachtung in Tromsø im Scandic Ishavshotel

Tagesetappe: ca. 230 km

Tag 8 - Verlängerung oder Abreise

Rückgabe des Mietwagens am Flughafen und Heimflug. Sie können die Reise auch individuell verlängern. Sprechen Sie uns gerne an!

Meine Reise

Mittwoch, 1 Oktober 2025 - Mittwoch, 25 Mrz 2026

Reisezeitraum

2025 täglich vom 01.10.2025 bis 31.12.2025
2026 täglich vom 01.01.2026 bis 25.03.2026
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Fahrzeugtypen und Mietbedingungen

    Kategorien
    C – Ford Focus o.ä., Compact, 5 Personen, 4-5-türig, 1 großer Koffer + 1 kleiner Koffer, manuelles Schaltgetriebe, Klimaanlage

    D – Volvo V40 o.ä. , untere Mittelklasse, 5 Personen, 4-5-türig, 1 großer Koffer + 2 kleine Koffer, manuelles Schaltgetriebe, Klimaanlage

    I – Volvo V60 aut. o.ä., obere Mittelklasse, 5 Personen, 2 große Koffer + 3 kleine Koffer, Automatik, Klimaanlage

    L – Ford Tourneo Custum o.ä., Luxury, 9 Personen, 5 große Koffer + 5 kleine Koffer, manuelles Schaltgetriebe, Klimaanlage

    Anmietung
    Die Buchung wird von uns vorgenommen und Ihnen bestätigt. Sie erhalten von uns einen Voucher, den Sie bei Übernahme des PKW in der Station abgeben.
    Wichtig: Für die Kaution muß der Fahrer eine gängige Kreditkarte vorlegen, akzeptiert werden Amex, Diners, Mastercard und Visa. Bitte beachten Sie, dass keine ‚Electron‘ Karten akzeptiert werden.
    Der Fahrer und alle zusätzlichen Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

    Hier finden Sie alle weiteren Mietbedingungen in Norwegen

  • CDW PLUS Versicherung

    Wir empfehlen Ihnen eine CDW PLUS Versicherung (bis 4 Wochen vor Abreise bei uns buchbar)
    Angeboten durch die TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH, Versicherungsgeber Allianz Worldwide Partners P&C S.A.
    Die Versicherung erstattet den Selbstbehalt der CDW/LDW-Versicherung des Vermieters und sichert auch entstandene Kosten wegen Beschädigung von Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe, Außenspiegel sowie Dach des Mietfahrzeuges bei einem Unfall bis zur maximalen Versicherungssumme von EUR 5.000 ab. Sturm-, Sand- und Ascheschäden sind ausgenommen.
    Absicherung bis max. € 5.500  für  € 12,25 pro Kalendertag

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de