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Reiseverlauf & Aktivitäten

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Tag 1 - Anreise

Sie werden am Flughafen bereits erwartet, der hoteleigene Transfer bringt Sie in das ca. 60 km entfernte Muonio, wo das Nivunki Village idyllisch am See Nivunkijärvi liegt.
Nach Ankunft können Sie Ihre Premium Aurora Kota beziehen. Traditionellen Wohnstätten nachempfunden, wird hier samische Kultur mit moderner Ausstattung und Komfort vereint. Mit etwas Glück können Sie durch die verglasten Wände aus dem Bett heraus die Nordlichter beim Tanz beobachten. Erkunden Sie das Areal des Nivunki Village bei einem Spaziergang und genießen Sie die traumhafte Winterkulisse, die friedliche Ruhe und die frische Luft.
Abgerundet wird Ihr Anreisetag mit einem 3-Gänge-Menü im hoteleigenen Restaurant. Gastfreundlichkeit und exquisite lappländische Küche mit lokalen Zutaten werden im Nivunki Village groß geschrieben. Lassen Sie sich kulinarisch verwöhnen und entdecken Sie neue Geschmäcker.

Tag 2-4 - Zeit für Aktivitäten und Erholung

Starten Sie Ihre Tage im Nivunki Village mit einem leckeren Frühstück, bevor Sie sich auf Erkundungstour durch das historische Dorf und die verschneite Naturlandschaft machen. Das Nivunki Village bietet viele verschiedene Ausflüge an. In Ihrer Reise inbegriffen ist ein Nordlichtausflug auf Schneeschuhen, bei dem Sie sich mit einem erfahrenen Guide auf die Suche nach den Aurora Borealis begeben. Neben dem Beobachten des faszinierenden Naturphänomens können Sie einiges über die Nordlichter sowie die alten Traditionen und Bräuche der Sami lernen.
Lassen Sie die abenteuerlichen Tage bei einem 3-Gänge-Menü und einem wohltuenden Gang in die Sauna gemütlich ausklingen.

Bitte wählen Sie hier Ihre gewünschten Winteraktivitäten aus:

NordlichtausflugAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 160

SchneeschuhwanderungAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 130

Rentier-Safari Ab-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 240

Husky-SafariAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 440

SchneemobiltourAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 150

Tag 5 - Abreise

Heute ist es Zeit für die Heimreise. Sie werden an den Flufghafen in Kittilä gebracht. Von dort erfolgt der Rückflug über Helsinki.

Meine Reise

Montag, 15 Dezember 2025 - Freitag, 19 Dezember 2025

Reisezeitraum

2025/2026 täglich vom 22.11.2025 bis 27.03.2026
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de