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Reiseverlauf & Aktivitäten

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Tag 1 - Anreise

Optionale Anreise via Stockholm nach Kiruna mit SAS-Linienflug. Am Flughafen werden Sie von einem Guide abgeholt und zum Huskycamp gebracht, wo die Hunde schon auf Sie warten und Sie die anderen Teilnehmer der Tour treffen. Sie werden mit Schuhen und Thermokleidung ausgerüstet und bei einem gemeinsamen Abendessen wird die Tour von Ihrem Guide vorgestellt. Übernachtung im Husky Camp.

Tag 2 - Beginn der Hundeschlittenfahrt

Der Tag beginnt mit einem gemeinsamen Frühstück, anschließend werden die Ausrüstung, Schlitten und Hunde verladen. Startpunkt der Tour ist normalerweise Abisko (je nach Wetterlage auch Nikkaluokta). Jeder Teilnehmer führt sein eigenes Gespann, mit dem er dem vorausfahrenden Guide folgt. Die heutige Strecke ist ideal, um ein Gefühl für den Schlitten und die Kraft der Hunde zu bekommen. Am Ende der Tagesetappe werden zuerst die Hunde versorgt, bevor sich alle zum gemeinsamen Abendessen und Erfahrungsaustausch treffen. Am Abend kann die Sauna genutzt werden. Übernachtet wird einer Hütte des STF (Schwedischer Tourismusverband).

Tagesetappe: ca. 33 km

Husky Tour Schwedisch Lappland ©Menno Huber, Jukkasjärvi Vildmarksturer

Tag 3-6 - 4 Tage unterwegs mit dem Hundeschlitten

Jeden Tag werden zuerst die Hunde versorgt, danach gibt es Frühstück für die Teilnehmer und die Schlitten werden für die nächste Etappe beladen. Die täglichen Etappen liegen zwischen 15 und 50 km, bei der Auswahl der Strecken wird der Guide die vorherrschenden Wetter- und Schneeverhältnisse berücksichtigen. Nach Ankunft am jeweiligen Etappenziel werden die Hunde versorgt und gemeinsam mit dem Musher wird das Abendessen zubereitet. Übernachtungen in rustikalen Hütten.

Tagesetappen: 15-50 km

Tag 7 - Zurück zum Wildniscamp

Der letzte Tag Ihrer Gebirgstour führt Sie nach Nikkaluokta, die Route geht durch Täler am Fuße des Kebnekaise. In Nikkaluokta werden Sie bereits erwartet und gemeinsam mit den Hunden per Anhänger und Auto wieder zum Huskycamp gebracht. Die letzte Übernachtung findet im Huskycamp statt.

Nordlicht über Schwedisch Lappland © Fredrik Lidstroem Norrsken, Swedish Lapland

Tag 8 - Abreise

Nach dem Frühstück bringt ein Fahrer Sie zum Flughafen.

Meine Reise

Dienstag, 24 Februar 2026 - Mittwoch, 7 April 2027

Reisezeitraum

2026 ausgewählte Termine zwischen dem 24.02. und 12.04.2026
2027 ausgewählte Termine zwischen dem 03.03. und 07.04.2027
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

  • Gut zu Wissen

    Teilnehmerzahl:
    Minimum: 2 Personen (erreichbar bis 4 Wochen vor Reisebeginn)
    Maximum: 6 Personen

    Hinweis:
    Bitte beachten Sie: Dies ist eine vorläufige Reiseroute. Unser verantwortungsvoller Partner behält sich das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit, das Routing, Termine und die Dauer zu ändern, sofern dies aufgrund der vorherrschenden Witterungsbedingungen notwendig wird. Die Touren können auch anders laufen in der Zeit, in der größere Rentierherden unterwegs sind.