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Reiseverlauf & Aktivitäten

Konfigurieren und personalisieren Sie im ersten Schritt Ihr Reisepaket.

Tag 1 - Anreise

Angekommen in Kuusamo, werden Sie vom Flughafen abgeholt und per privaten Transfer zur Lodge gebracht.
Sie dürfen zwischen einem Ferienhaus (max 6 Personen) oder einem der neuen SkyView Villa Apartments (max 4 Personen, Betten mit freier Sicht in den Himmel) wählen:
Kinderermäßigungen fragen wir gerne bei unseren Partnern an!

Rukan Salonki Ferienhaus bereits im Reisepreis inkludiert

Rukan Salonki zweistöckiges SkyView Villa Appartment Zuschlag pro Person

€ 254

Rukan Salonki Ferienhaus

Rukan Salonki zweistöckiges SkyView Villa Appartment

€ 254

In Ihrem Aufenthalt ist bereits eine Husky-Safari inklusive. Auf einer kleinen Huskyfarm werden Sie freudig von den Hunden begrüßt und nach einer Einweisung in das Führen eines Hundeschlittens geht es auf eine 10 km lange Tour. Jeweils zu zweit teilen Sie einen Hundeschlitten, einer lenkt während die zweite Person im Schlitten sitzt und die Aussicht genießen kann. Auf halben Wege kann getauscht werden.

Eine Vielzahl von weiteren spannenden Aktivitäten für Ihren Winterurlaub können Sie hier auswählen:

SchneeschuhwanderungAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 108

Rentier-SafariAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 124

SchneemobiltourAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 136

NordlichtausflugAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 135

Husky-SafariAb-Preis pro Person, je nach Dauer/inkludierten Leistungen

€ 338

Tag 6 - Abreise

Die gemeinsame Auszeit neigt sich dem Ende zu und pünktlich zu Ihrem Abflug werden Sie zum Flughafen von Kuusamo gebracht.

Wir hoffen, Sie konnten die Tage genießen, zur Ruhe kommen und besondere Momente erleben. Auch wenn der Abschied schwerfällt – die schönsten Erinnerungen begleiten Sie nach Hause.

Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise!

Schneelandschaft und Nordlichter©Thomas Kast, Visit Finland

Meine Reise

Montag, 1 Dezember 2025 - Donnerstag, 26 Mrz 2026

Reisezeitraum

2025 täglich vom 01.12.2025 bis 14.12.2025
2026 täglich vom 09.01.2026 bis 26.03.2026
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de