Wer Skandinavien individuell entdecken möchte, für den ist ein Mietwagen die perfekte Wahl. Damit Sie Ihre Reise entspannt starten können, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu den Mietwagenbedingungen.

Avis/Budget Autovermietung Pankiewicz & Becker GmbH – Mietvertragsbedingungen

1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns (Pankiewicz & Becker GmbH) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  1. b) Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sondervereinbarungen mit AVIS/Budget Großkunden (VIPCO)
  1. c) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
  1. d) Ist der Kunde Unternehmer, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
  1. e) Die Bezeichnungen „Mieter“ und „Fahrer“ werden aus redaktionellen Gründen grammatikalisch nur in ihrer männlichen Form verwendet, sollen aber auch weibliche Mieter und Fahrer kennzeichnen.
  1. f) Als „Langzeitmiete“ gelten Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen mit einer Laufzeit von 28 Tagen oder mehr.

2) Angebot und Annahme

  1. a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Buchung eines Fahrzeugs gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Aushändigung des Mietfahrzeugs.
  1. b) Buchungen sind nur für Preisgruppen von Fahrzeugen, nicht für bestimmte Fahrzeugtypen verbindlich.
  2. c) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb einer Stunde nach dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt abgeholt, entfällt der Reservierungsanspruch des Kunden.

3) Schriftform

Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die vom Bestellformular oder diesen Geschäftsbedingungen abweichen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per Fax oder E-Mail stehen der Schriftform gleich.

4) Berechtigte Fahrer

  1. a) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von einem Fahrer geführt werden, der im Mietvertrag als Fahrer mit vollem Namen und Adresse ausgewiesen wird (nachfolgend auch: „berechtigter Fahrer“).
  1. b) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der berechtigte Fahrer sämtliche Pflichten aus dem Mietvertrag einhält.
  2. c) Der Mieter und jeder Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kompaktklasse gilt ein Mindestalter von 19 Jahren, in der Oberklasse und bei Porsche von 25 Jahren. Für Fahrzeugnutzer unter 25 Jahren muss eine Haftungsreduzierung „CDW“ nach der Preisliste vereinbart werden. Ferner erhöhen sich die Preise durch einen Risikozuschlag gemäß Preisliste, höchstens jedoch für die Dauer von 10 Tagen.
  1. d) Sollte das Fahrzeug von einem Dritten, also nicht vom Mieter oder einem berechtigten Fahrer genutzt werden, fällt für die Nutzung eine weitere Gebühr pro weiterem Nutzer an, es sei denn die Fahrzeugnutzung erfolgte gegen den Willen des Mieters und der Mieter hat die Drittnutzung nicht zu vertreten. Die Höhe der Gebühr kann unserer Preisliste entnommen werden.

5) Übernahme des Fahrzeugs

  1. a) Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Schäden und Beanstandungen am Fahrzeug bei der Übernahme des Fahrzeugs sofort schriftlich anzumelden und festzuhalten.
  1. b) Das gemietete Fahrzeug wird mit voller Tank- oder Batteriefüllung übergeben.
  2. c) Jeder Mieter bzw. berechtigte Fahrer, muss bei Übernahme des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs im Inland erforderliche und gültige Fahrerlaubnis verfügen und durch deren Vorlage im Original nachweisen. Der Mieter bzw. Fahrer muss dabei den Mindestanforderungen in Bezug auf Alter und Führerscheinbesitz entsprechen. Ferner muss jeder Mieter und berechtigter Fahrer seine Identität durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) im Original nachweisen.
  1. d) Vor Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter hat dieser den voraussichtlichen Mietpreis sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200,– Euro (Kaution) für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung erfolgt in der Regel durch die Buchung der Kaution auf der Kreditkarte des Mieters oder berechtigten Fahrers für die Dauer der Fahrzeugnutzung.

6) Nutzung der Fahrzeuge – Auslandsfahrten

  1. a) Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten). Nicht gestattet sind auch die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte außer berechtigte Fahrer gem. Ziff. 3 sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt und ist nicht versichert.
  1. b) Der Mieter muss während der Nutzung des Fahrzeugs vor Antritt einer Fahrt den Zu-stand des Fahrzeugs auf augenscheinliche Schäden, technische Unversehrtheit und Verkehrssicherheit hin zu überprüfen. Er hat auf fällige Inspektionen zu achten. Ist der sichere Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt, hat der Mieter umgehend angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug zu treffen und uns hierüber zu informieren.
  1. c) Die Bedienungsvorschriften – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff – sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt bei LKW u.a. auch für die Beförderungs- und Begleitpapiere, das persönliche Kontrollbuch und den Fahrtenschreiber. Der Mieter so-wie jeder berechtigte Fahrer müssen während der gesamten Mietdauer über eine für das Mietfahrzeug gültige Fahrerlaubnis verfügen.
  1. d) Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. LKW-Maut).
  1. e) Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren und bei Cabrios das Verdeck zu schließen.
  1. f) Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in andere Länder als D, A, CH zu fahren. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.

7) Miete und Kosten des Fahrzeugbetriebs; Haftpflichtversicherung

  1. a) Die Miete setzt sich dabei zusammen aus der Grundmiete sowie Sonderkosten wie z.B. Zusatzgebühren für Haftungsreduzierungen oder Gebühren für die Betankung. Ist nichts anderes vereinbart umfasst die Grundmiete lediglich die Nutzung des Fahrzeugs ohne Kraftstoff- oder andere Verbrauchskosten. Die Kfz Steuer tragen wir.
  1. b) Im Mietpreis ebenfalls enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang, der im Zulassungsland des Fahrzeuges oder im Vermietland gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht gedeckt.
  1. c) Eine erweiterte Insassenunfallversicherung ist möglich.
  2. d) Der Mieter hat während der Nutzung des Fahrzeugs sämtliche Kraftstoff- und AdBlue-kosten selbst zu tragen und ist verpflichtet, bei Beendigung der Nutzung das Fahr-zeug mit vollem Kraftstofftank oder voller Batterieladung zurückzugeben. Andernfalls werden wir die Betankung vornehmen und dem Mieter die Kraftstoffkosten zuzüglich einer Betankungsgebühr in Höhe von 15,– Euro, nachberechnen.
  1. e) Der Mietpreis ist trotz verspäteter Abholung oder frühzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter in vereinbarter Höhe zu begleichen.

8) Zahlung

  1. a) Der vertragliche Mietpreis ist zu Beginn der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig.
  2. b) Der Mieter stimmt zu, dass wir ihm die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail zusenden. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. Wir werden ihm dann eine Rechnung in Papierform zuleiten. Der Mieter sichert zu, die Voraussetzungen für einen elektronischen Empfang der Rechnung bereitzustellen und einen etwaig fehlenden Rechnungseingang uns unverzüglich mitzuteilen.
  1. c) Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  1. d) Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.

9) Mietdauer und Fahrzeugrückgabe

  1. a) Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeit-punkt an der vereinbarten AVIS- Rückgabestation in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben.
  1. b) Erfolgt die Rückgabe an einer anderen als der vereinbarten AVIS-Station, hat der Mieter die Kosten für die Rückführung in Höhe einer Pauschale von 300,00 € zu begleichen. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns keine oder geringere Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs entstanden sind. Wir behalten uns vor, etwaige höhere Kosten gegen Nachweis geltend zu machen.
  1. c) Die Rückgabe des Fahrzeugs ist nur innerhalb der Öffnungszeiten der vereinbarten AVIS-Station möglich. Diese sind in der Regel werktags von Mo. bis Fr. 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Sa. von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Wird das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben, und/oder nicht an der vereinbarten AVIS Filiale gilt das Fahrzeug erst am nächsten Öffnungstag als zurückgegeben. Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug bis ein AVIS Mitarbeiter das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der AVIS Filiale wider in Empfang nimmt. KFZ Werkstätten und Pförtner sind keine Erfüllungsgehilfen.
  1. d) Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, zahlt der Mieter zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif. War ein zeitlich begrenzter Sondertarif vereinbart, so wird ab Mietbeginn der bei der Anmietung gültige Standard-Tarif berechnet.
  1. e) Das Mietverhältnis verlängert sich nicht aufgrund des fortgesetzten Gebrauchs des Fahrzeugs nach Ablauf des Vertragsverhältnisses. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

10) Langzeitmiete

Für Langzeitmietverträge gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

  1. a) Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Mieter nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsperiode das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand an die AVIS-Station zurückzugeben, bei der er das Fahrzeug auch abgeholt hat. Dort erhält er dann das Austauschfahrzeug für die nächste Nutzungsperiode. Ist die Laufzeit des bisherigen Vertragsverhältnisses abgelaufen, verlängert sich das Vertragsverhältnis mit Quittierung des Erhalts des neuen Fahrzeugs jeweils um die bisher vereinbarte Nutzungsperiode zu denselben Konditionen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt hiervon unberührt.
  1. b) Langzeitmieten sind je Monat auf max. 4.000 KM begrenzt. Mehr KM werden gemäß Preisliste am Ende der Periode oder bei Fahrzeugtausch abgerechnet.

11) Pflichten und Haftung des Mieters und berechtigten Fahrers

  1. a) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam und schonen zu behandeln und insbesondere das ausnahmslose Rauchverbot zu beachten. Er hat das Fahrzeug regelmäßig auf Schäden hin zu untersuchen und uns über etwaige Schäden am Fahr-zeug und über Einzelheiten der Schadensentstehung umgehend und umfassend zu informieren. Der Mieter und / oder Fahrer ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensaufklärung zu ergreifen und haftet für alle schuldhaft unterlassenen Feststellungen. Er ist insbesondere verpflichtet, solange am Unfallort zu blieben, bis alle zur Beurteilung des Schadensereignisses erforderlichen Feststellungen getroffen wurden. Der Mieter soll hierzu unser in den Vermietungsunterlagen befindliches Unfallberichtsformular verwenden, das wir auch gerne bei Anforderungen zuleiten, und hat es sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
  1. b) Im Falle eines Unfalls, Brand-, Wild oder sonstigen Schadens sowie bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Fahrzeugs hat der Mieter oder der jeweilige Fahrer die Polizei unverzüglich zu rufen und dort den Schaden zu melden. Ist die Polizei nicht erreichbar, hat der Mieter/der Fahrer die nächstgelegene Polizeistation aufzusuchen und die entsprechende Schadensmeldung durchzuführen.
  1. c) Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahr-zeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und -zubehör). Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Schadensersatzpflicht des Mieters er-streckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere uns entstehende Kosten und Mietausfall. Zusätzlich verlangen wir eine Gebührenpauschale für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlsfalles in Höhe von € 50,00. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte – einschließlich der in Ziff. 4 bezeichneten weiteren Fahrer – haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.
  1. d) Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und stellt uns von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern sowie von Gebühren und weiteren aufgrund von schuldhaft verursachten, in Benutzung des Mietfahrzeugs verursachten Verstößen frei. Er haftet für uns entstehende Gebühren und Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 29,75. Dem Mieter ist es unbenommen nachzuweisen, dass uns durch die Bearbeitung des Verkehrsverstoßes kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind verpflichtet, bei Verkehrsverstößen den Behörden den Mieter/Fahrer zu benennen.
  1. e) Die Kosten zur Beseitigung der Spuren des Rauchens in den Fahrzeugen (z.B. Reinigung, Geruchsbeseitigung, etc.) trägt der Mieter.
  2. f) Der Mieter haftet auch für Schäden, die nur durch sein Mitverschulden verursacht wurden, in voller Höhe.
  3. g) Alle Schäden, welche bei Rückgabe in der AVIS Filiale am Fahrzeug vorhanden sind, welche nicht bei Übergabe protokolliert wurden, werden gemäß vereinbarter Selbstbeteiligung berechnet.

12) Haftungsreduzierung des Mieters

  1. a) Der Mieter kann seine Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust gegen Zahlung einer Zusatzgebühr ausschließen oder auf eine bestimmte Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduzieren. Der Mieter sowie berechtigtet Fahrer haften pro Schadensfall für die Erstattung nur bis zur vereinbarten Höhe der Eigenbeteiligung für innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums entstandene Schäden. Für jedes weitere Schadensereignis haftet der Mieter erneut bis zur Höhe des Selbstbehalts.
  1. b) Die Höhe der Zusatzgebühr und der jeweiligen Selbstbeteiligung ergibt sich aus unserer Preisliste und sind im Mietvertrag dokumentiert..
  2. c) Die Haftungsreduzierung gilt nicht
  3. I) für Schäden, die vom Mieter oder Fahrer vorsätzlich oder im Falle einer vorsätzlichen Verletzung einer Vertragspflicht aus dem Mietvertragsverhältnis verursacht wurden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung oder Pflichtverletzung können wir den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch nehmen. Ins-besondere, aber nicht ausschließlich, entfällt die Haftungsreduzierung, wenn Feststellungen zum Unfallhergang oder die Pflicht zur Einschaltung der Polizei in Schadensfällen verletzt wird;
  1. II) für reine Brems-, Betriebs-, Lade oder Bruchschäden sowie bei Schäden, die aufgrund der Missachtung von Durchfahrtshöhen entstanden sind, es sei denn der Mieter oder Fahrer hat die Schadensursache nicht zu vertreten;

III) für den Verlust des Fahrzeugs aufgrund Unterschlagung;

  1. IV) für Verkehrsverstöße und Straftaten.
  2. V) für Beschädigungen des Innenraumes und fehlendes Zubehör.
  3. d) Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schadens-eintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vertragspflicht arglistig verletzt wurde.

13) Mängel am Fahrzeug, Haftung des Vermieters

  1. a) Der Mieter hat uns Mängel am Fahrzeug entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zu melden. Für Schäden aufgrund verspäteter Mängelmeldungen haftet der Mieter.
  1. b) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters / Fahrers ausgeschlossen mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  1. c) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  1. d) Die Einschränkungen des Abs. b) gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

14) Laufzeit des Vertrags

  1. a) Soweit nichts anderes vereinbart, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der vereinbarten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags ausgeschlossen.
  1. b) Hiervon unberührt ist das Recht der Parteien auf außerordentliche Kündigung des Vertrags. Dabei gilt als wichtiger Grund insbesondere:
  2. I) Gravierende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters.
  3. II) Rücklastschriften mangels Deckung

III) Unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch des Fahrzeugs

  1. c) Hat der Mieter mehrere Mietverträge mit uns abgeschlossen, können wir die gesamte Geschäftsbeziehung außerordentlich und fristlos kündigen, wenn uns aufgrund der besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters eine Fortsetzung der Vertragsverhältnisse nicht mehr zumutbar ist. Dies ist insbes. der Fall bei
  1. i) Vorsätzlicher Beschädigung des Fahrzeugs
  2. ii) Verzug des Mieters mit Mietzahlungen in Höhe einer Wochenmiete aller gemieteten Fahrzeuge.

iii) Einsatz des Fahrzeugs für die Begehung von Straftaten

  1. iv) Überlassung des KFZ an unberechtigte Fahrer.
  2. d) Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist der Mieter zur sofortigen vertragsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet. Wir behalten uns vor, bei Verdacht des Abhandenkommens unseres Fahrzeugs, dieses aufzuspüren und in unmittelbaren Besitz zu nehmen.

15) Datenschutz

Verantwortliche Stelle iSd. Datenschutzes ist die Pankiewicz & Becker GmbH. Der Mieter und berechtigte Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz von uns und anderen – auch ausländischen – Unternehmen innerhalb der Avis Budget Group gespeichert und diesen übermittelt werden. Der Mieter / berechtigte Fahrer sind ferner damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für Zwecke der Versendung von Informationen über die Dienstleistungen von Unternehmen der Avis Budget Group – auch außerhalb Deutschlands – gespeichert und diesen übermittelt werden. Die Pankiewicz & Becker GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz- Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:

www.boniversum.de/EU-DSGVO

Alle Fahrzeuge, PKW und LKW, der AVIS Autovermietung Pankiewicz & Becker GmbH sind mit einer Technik ausgestattet, die die Position des Fahrzeuges bestimmbar macht. Jeder Mieter willigt ein, das AVIS GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsdaten erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben und/oder das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten genutzt wird. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von AVIS. Wir weisen jedoch darauf hin, dass AVIS aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter / berechtigte Fahrer können jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Pankiewicz & Becker GmbH, Liebigstr. 6, 82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: 0814150170 Fax 08141501730
Email: reklamation@avis-ffb.de

Der Zuständige für den Datenschutz beim Verantwortlichen ist:

a.s.k. Datenschutz e.K., Schulstrasse 16a, 91245 Simmelsdorf
Tel.: 09155-263 99 70 E-Mail: extdsb“AT“ask-datenschutz.de
Website: www.ask-datenschutz.de

16) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Abtretungsverbot, Teilnichtigkeit

  1. a) Es gilt deutsches Recht.
  2. b) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns Fürstenfeldbruck.
  1. c) Der Kunde kann Forderungen gegen uns nur mit unserer Zustimmung abtreten.
  2. d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine neue wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt, zu vereinbaren.

Europcar Mietwagen – Mietwagenbedingungen

Allgemein

Die Miete wird je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Uhrzeit der Übernahme ist ausschlaggebend für den Beginn des Mietverhältnisses. Bitte sprechen Sie die Rückgabe bereits am Übernahmetag ab. Die im Vertrag vor Ort festgehaltene Annahmezeit entspricht der spätesten Abgabezeit am letzten Tag des Mietzeitraums.

Anmietung

Der Mietvertrag wird zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vermieter vor Ort abgeschlossen Wichtig: Für die Kaution muss der Fahrer eine gängige Kreditkarte vorlegen, akzeptiert werden Amex, Diners, Mastercard und Visa. Bitte beachten Sie, dass in Schweden und Finnland keine ‚Electron‘ Karten akzeptiert werden. Der Fahrer und alle zusätzlichen Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Benzin

Sie erhalten das Fahrzeug mit einem vollen Tank und müssen es auch mit vollem Tank wieder abgeben. Sollten Sie dieses versäumen, wird das Fahrzeug zu einem festgesetzten Benzinpreis vollgetankt und Ihr Kreditkartenkonto belastet.

Kaution

Bei Abholung des Wagens muss eine gültige Kreditkarte für die Kaution auf den Namen des Hauptmieters vorgelegt werden. Es werden die gängigen Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Master Card und Visa akzeptiert. Eine Anmietung ohne gültige Kreditkarte ist nicht möglich!

Übernahme außerhalb der Geschäftszeiten

Die sogenannte ‚after hour charge‘ ist abhängig vom Ort der Übernahme. Diese Gebühr zahlen Sie vor Ort per Kreditkarte. Die Öffnungszeiten variieren und entsprechen in der Regel mindestens den örtlichen Ladenöffnungszeiten.

Winterausstattung

Alle Fahrzeuge sind mit Winterreifen ausgerüstet.

Rauchen im Mietwagen

Alle Mietwagen in Skandinavien sind Nichtraucher Autos. Bei Missachtung wird eine hohe Reinigungsgebühr erhoben.

Kilometer-Kosten

inklusive

Es gelten die aktuellen Mietbedingungen von Europcar, die Sie bei Annahme des Mietwagens erhalten und unterschreiben.

Informationen zu gesperrten Strecken in Norwegen finden Sie unter

www.nasjonaleturistveger.no/de/presse/routen-im-winter-gesperrt und www.vegvesen.no

Informationen zur Maut in Skandinavien finden Sie unter

www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette

 

CDW PLUS – VERSICHERUNG (bis 4 Wochen vor Abreise bei uns buchbar)

Angeboten durch die TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH, Versicherungsgeber Allianz Worldwide Partners P&C S.A. Die Versicherung erstattet den Selbstbehalt der CDW/LDW-Versicherung des Vermieters und sichert auch entstandene Kosten wegen Beschädigung von Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe, Außenspiegel sowie Dach des Mietfahrzeuges bei einem Unfall bis zur maximalen Versicherungssumme von EUR 5.000 ab. Sturm-, Sand- und Ascheschäden sind ausgenommen. Absicherung bis max. € 5.000 für € 12,25 pro Kalendertag

Mietbedingungen in SCHWEDEN

Mindestalter für Fahrer

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Fahrgebiet

Fahrten nach Russland und in die baltischen Staaten sind nicht zulässig. Fahrten zwischen den skandinavischen Ländern sind gestattet, müssen aber bei Übernahme des Mietwagens angemeldet werden. Für den Grenzübertritt nach Dänemark, Finnland und Norwegen wird eine Gebühr von 550 SEK erhoben

Weitere Informationen

  • Kosten für zusätzliche/n Fahrer/in: 48 SEK/Tag, maximal 480 SEK/Miete/Person
  • Flughafen-Übergabegebühr: inklusive
  • Versicherung zur Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen (CDW): inklusive, Selbstbehalt: 8.750 – 10.750 SEK je Schaden je nach Wagentyp. Wenn der Fahrer unter 25 Jahre alt ist, beträgt der Selbstbehalt zusätzlich 2.500 SEK
  • Diebstahlversicherung: inklusive, Selbstbehalt 6.000 SEK
  • Haftpflichtversicherung: inklusive, Selbstbehalt 8.750 – 10.750 SEK

Währung: 100,00 SEK = 9,60 EUR (Stand: 06.05.2022)

Alle Angaben zzgl. 25% MwSt.

 

Mietbedingungen in NORWEGEN

Mindestalter für Fahrer

Das Mindestalter beträgt 19 Jahre, der Führerschein muss mindestens 1 Jahr alt sein. Für Fahrer/in zwischen 19 und 25 Jahre, wird eine zusätzliche Gebühr von 150 NOK/Tag, maximal 750 NOK/Anmietung erhoben.

Fahrgebiet

Fahrten nach Russland und in die baltischen Staaten sind nicht zulässig. Fahrten zwischen den skandinavischen Ländern sind gestattet, müssen aber bei Übernahme des Wagens angemeldet werden. Für den Grenzübertritt wird eine Gebühr von 600 NOK erhoben.

Weitere Informationen

  • Kosten für zusätzliche/n Fahrer/in: 60 NOK/Tag, maximal 600 NOK/Miete/Person
  • Flughafen-Übergabegebühr: inklusive
  • Mautgebühren: 95 NOK/Tag, Mietwagen in Norwegen verfügen über einen elektronischen Chip (Autopass) für die Mautstraßen.
  • Versicherung zur Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen (LDW): inklusive, Selbstbehalt 9.000 – 20.000 NOK je nach Wagengruppe
  • Haftpflichtversicherung: inklusive, Selbstbehalt 10.000 NOK
  • Insassenversicherung: 75 NOK/Tag

Währung: 100 NOK = 10,15 EUR (Stand: 06.05.2022)

Alle Angaben zzgl. 25% MwSt.

 

Mietbedingungen in FINNLAND

Mindestalter für Fahrer

Das Mindestalter beträgt 19 Jahre, der Führerschein muss mindestens 1 Jahr alt sein. Für Fahrer/in zwischen 19 und 25 Jahre, wird eine zusätzliche Gebühr von 9 EUR/ Tag erhoben. Fahrgebiet Fahrten nach Schweden, Norwegen und Dänemark sind nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Für den Grenzübertritt wird eine Gebühr von 62 EUR erhoben.

Weitere Informationen

  • Kosten für zusätzlichen Fahrer: 9 EUR/ Tag
  • Flughafen-Übernahmegebühr: 32,50 EUR/Helsinki, 25 EUR/übrige Flughäfen
  • Wintergebühr: 5 EUR/Tag, maximal 50 EUR/Miete zwischen dem 01.11 und 31.03.
  • Versicherung zur Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen (LDW): inklusive, Selbstbehalt 950 EUR – 1250 EUR (je nach Mietwagentyp)
  • Haftpflichtversicherung: inklusive
  • Schaden- /Bearbeitungsgebühr: 62 EUR

 

(Stand: 06.05.2022)

Alle Angaben zzgl. 24% MwSt.

Änderungen vorbehalten

HERTZ Mietwagen – Mietbedingungen

Allgemein

Anmietung

Die Buchung wird von uns vorgenommen und Ihnen bestätigt. Sie erhalten von uns einen Voucher, den Sie bei Übernahme des PKW in der Station abgeben. Wichtig: Für die Kaution muss der Fahrer eine gängige Kreditkarte vorlegen, akzeptiert werden Amex, Diners, Mastercard und Visa. Bitte beachten Sie, dass in Schweden und Finnland keine ‚Electron‘ Karten akzeptiert werden. Der Fahrer und alle zusätzlichen Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Benzin

Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch vollgetankt wieder abgeben. Sollten Sie dieses versäumen, wird das Fahrzeug zu einem festgesetzten Benzinpreis vollgetankt und Ihr Kreditkartenkonto belastet.

Einwegmiete

Grundsätzlich möglich, allerdings variieren die Konditionen sehr stark. Bei Bedarf bitte anfragen.

Kaution

Vor Ort werden Sie gebeten, Ihre gültige Kreditkarte vorzulegen. Diese wird für die Kaution registriert. Es werden die gängigen Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Mastercard und Visa akzeptiert.

Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage. Ein Tag wird mit 24 Stunden berechnet. Verspätete Rückgabe kann zu Mehrkosten führen, die von Ihnen vor Ort per Kreditkarte zu begleichen sind.

Übernahme und Abgabe des Fahrzeugs

Sie nehmen Ihren PKW am Flughafen in Empfang. Die Flughafengebühr ist im Mietpreis enthalten.

Übernahme außerhalb der Geschäftszeiten

Die sogenannte ‚after hour charge‘ ist abhängig vom Ort der Übernahme. Diese Gebühr zahlen Sie vor Ort per Kreditkarte. Die Hauptgeschäftszeiten liegen zwischen 09:00h und 17:00h.

Winterausstattung

Alle Fahrzeuge sind mit Winterreifen und Spikes ausgerüstet.

Benutzung von Fähren

Sie dürfen mit dem Mietwagen Fährschiffe benutzen, sind jedoch für alle Schäden am Mietwagen, die durch jegliche Art von Unfällen auf der Fähre entstehen, voll verantwortlich. Die Versicherung greift in diesem Fall nicht.

Rauchen im Mietwagen

Alle Mietwagen in Skandinavien sind Nichtraucher Autos. Bei Missachtung kann eine Reinigungsgebühr von bis zu 300,00 EUR gefordert werden.

Kilometer-Kosten

inklusive

Angaben: SB = Selbstbeteiligung

CDW PLUS – VERSICHERUNG (bis 4 Wochen vor Abreise bei uns buchbar)

Angeboten durch die TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH, Versicherungsgeber Allianz Worldwide Partners P&C S.A. Die Versicherung erstattet den Selbstbehalt der CDW/LDW-Versicherung des Vermieters und sichert auch entstandene Kosten wegen Beschädigung von Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe, Außenspiegel sowie Dach des Mietfahrzeuges bei einem Unfall bis zur maximalen Versicherungssumme von EUR 5.000 ab. Sturm-, Sand- und Ascheschäden sind ausgenommen. Absicherung bis max. € 5.000 für € 12,25 pro Kalendertag

 

Mietbedingungen in SCHWEDEN

Unbedingt beachten: Mindestalter für Fahrer

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wenn der Fahrer zwischen 18 und 25 Jahre alt ist wird eine zusätzliche Gebühr von 80 SEK/Tag erhoben, maximal 1.200 SEK. Zahlbar vor Ort per Kreditkarte, bei der Entgegennahme des Mietwagens.

Fahrgebiet

Fahrten nach Russland und in die baltischen Staaten sind nicht zulässig. Fahrten zwischen den skandinavischen Ländern sind gestattet, müssen aber bei Übernahme des Mietwagens angemeldet werden.

Weitere Informationen

  • Kosten für zusätzlichen Fahrer: 40 SEK/Tag/Fahrer, maximal 1200 SEK/Miete/Fahrer
  • Flughafen-Übergabegebühr: inklusive

Übergabe in Arlanda Flughafen: Sie werden mit dem Bus Nummer 17 von der Bushaltestelle 17 zu der zentralen Haltestelle der Mietwagen gebracht. Bei Rückgabe des Mietwagens funktioniert es genauso. Der Bus fährt ca. alle 6 Minuten ab, die Fahrtdauer beträgt ungefähr 4 Minuten. Während der Nacht (01:00h – 05:00h) betätigen Sie bitte die Klingel an der Bushaltestelle, der Bus wird Sie umgehend abholen.

  • Versicherung zur Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen: inklusive, SB 5.600 SEK (Alle Fahrzeuge außer Gruppe W), SB 6.800 SEK bei Gruppe W; wenn der Fahrer unter 25 Jahre alt ist, beträgt der SB zusätzlich 1.600 SEK

Diebstahlversicherung: inklusive

Angebot: Haftungsausschluss (SuperCDW, um den Selbstbehalt auszuschließen), zahlbar vor Ort, 140 SEK/Tag

  • Haftpflichtversicherung: inklusive, SB 5.000 SEK
  • Sicherheitstraining auf Eis SB 12.500 SEK (kein Haftungsausschluss möglich), wenn der Fahrer unter 25 Jahre alt ist,

beträgt der SB 15.625 SEK

  • Insassenversicherung: 35-50 SEK/Tag, je nach Fahrzeuggruppe
  • Citymaut: 20 SEK/Tag bei Anmietung in Stockholm und in Göteborg
  • Wintergebühr: 30 SEK/Tag, maximal 450 SEK zwischen dem 01.12. und 31.03.
  • Grenzübertritt: Bei Anmietung wird für den Grenzübertritt nach Finnland eine Gebühr von 375 SEK erhoben, für den

Grenzübertritt nach Norwegen 875 SEK erhoben und Ihrer Kreditkarte belastet.

Währung: 100,00 SEK = 9,26 EUR (Stand: 10.05.2019)

Alle Angaben zzgl. 25% MwSt.

 

Mietbedingungen in FINNLAND

Unbedingt beachten: Mindestalter für Fahrer

Das Mindestalter beträgt 19 Jahre

Fahrgebiet

Fahrten nach Schweden, Norwegen und Dänemark sind nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Dies muss mit einer Erlaubnis bestätigt werden, die Sie bei der Übernahme erhalten.

Weitere Informationen

  • Kosten für zusätzlichen Fahrer: 23,79 EUR/Miete
  • Übergabe/Übernahme außerhalb der Öffnungszeiten: nur auf Anfrage und gegen Gebühr
  • Versicherung zur Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen: inklusive, SB 980,00 EUR – 1500,00 EUR (je nach Mietwagentyp)

Diebstahlversicherung: inklusive

Angebot: Haftungsausschluss (Super Cover, um den Selbstbehalt auszuschließen), zahlbar vor Ort, Kosten: 14,52

EUR/Tag

  • Haftpflichtversicherung: inklusive
  • Insassenversicherung: 5,00 EUR/Tag
  • Schaden- /Bearbeitungsgebühr: 25,00 EUR
  • Wintergebühr: 4,80 EUR/Tag, 33,60 EUR/Woche, 67,20 EUR/Monat, zwischen dem 01.12 und 31.03. März
  • Für Grenzübertritte nach Norwegen oder Schweden wird der Kreditkarte eine Gebühr von 40 EUR/Miete belastet

Alle Angaben zzgl. 24% MwSt.

 

Mietbedingungen in DÄNEMARK

Unbedingt beachten: Mindestalter für Fahrer

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Für Fahrer/in zwischen 19 und 24 Jahre, wird eine zusätzliche Gebühr von 100 DKK/Tag erhoben. Der Führerschein muss mindestens 1 Jahr alt sein, und es dürfen die Typen A, B und C gemietet werden. Zahlbar vor Ort per Kreditkarte, bei der Entgegennahme des Mietwagens.

Fahrgebiet

Fahrten nach Russland und in die baltischen Staaten sind nicht zulässig. Fahrten zwischen den skandinavischen Ländern sind gestattet, müssen aber angemeldet werden.

Weitere Informationen

  • Kosten für zusätzliche/n Fahrer/in: 60 DKK/Tag, maximal 420 DKK
  • Flughafen-Übergabegebühr: inklusive
  • Versicherung zur Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen: inklusive, SB 4.000 DKK + Haftung für Einnahmeverlust bis zu 5.000 DKK

Diebstahlversicherung: inklusive

Angebot: Haftungsausschluss (Super Cover, um den Selbstbehalt auszuschließen), zahlbar vor Ort: 150 DKK/Tag

  • Haftpflichtversicherung: inklusive
  • Wintergebühr: 40,00 DKK/Tag, maximal 600,00 DKK zwischen dem 01.12 und 31.03.
  • Insassenversicherung: 50 DKK/Tag, im Minibus 80 DKK/Tag

Währung: 100 DKK = 13,39 EUR (Stand: 10.05.2019)

Alle Angaben zzgl. 25% MwSt.

 

Stand: Januar 2021

Änderungen vorbehalten