Helsinki - eine liebenswerte Metropole

Gut zu wissen für die Finnlandreise

95.000,00 EUR Bußgeld für 27 km/h zu schnell? Zweisprachige Straßenschilder im Süden und Motorwärmer im Winter. Na, ob das alles stimmt? Lesen Sie hier.merken
Finnland gehört zum Schengen Raum und bietet für die Bürger der EU keine Einschränkungen. Wie jedoch in jedem anderen Land gehören ein paar Besonderheiten zu dem nördlichsten EU Mitgliedstaat an der russischen Grenze dazu. Diese zu kennen ist sehr hilfreich. Vieles haben wir hier zusammen gestellt. Wenn Ihnen nochn etwas einfallen sollte, lassen Sie es uns gern wissen, damit wir es ergänzen können.

Kurzinfo

95.000,00 EUR Bußgeld für 27 km/h zu schnell? Zweisprachige Straßenschilder im Süden und Motorwärmer im Winter. Na, ob das alles stimmt? Lesen Sie hier.
Einreisebestimmungen für Finnlandurlauber

Bürger der Nordischen Staaten und EU-Bürger benötigen kein Visum für eine Reise nach Finnland. Reisende müssen jedoch ein gültiges Reisedokument mit sich führen, d.h. einen Pass oder einen Personalausweis.

Voraussetzung für die Einreise mit eigenen Hunden, Katzen oder Frettchen nach Finnland sind der EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutschutzimpfung und für Hunde eine Bandwurmbehandlung (Echinococcose), die innerhalb von ein bis fünf Tagen vor der Ankunft in Finnland erfolgt sein muß. Die Details zur Behandlung  müssen vom Tierarzt in den EU-Heimtierpass eingetragen werden. Für die Einfuhr aus Drittländern gelten andere Bestimmungen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf den Internetseiten der Finnischen Botschaft www.finnland.de oder informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt.

Mit dem Auto unterwegs
Autofahren in Finnland ist für deutsche Verhältnisse äußerst stressfrei. Staus sind so gut wie unbekannt. Es herrscht Rechtsverkehr, und das Abblendlicht muß auch tagsüber eingeschaltet sein.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man 50 km/h fahren, außerorts 80-100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Es gilt die 0,5 Promillegrenze.
Im Südwesten des Landes, wo die schwedischsprachigen Finnen stärker vertreten sind, sind Straßen- und Ortsschilder häufig zweisprachig, auf Finnisch und Schwedisch, beschriftet. Es kommt aber auch vor, dass in einer Straßenkarte oder auf einem Schild nur eine der Sprachen Verwendung findet. Dann ist es gut zu wissen, dass sich beispielsweise hinter Pietasaari und Jakobstad der selbe Ort verbirgt.
Vorsicht ist besonders in der Dämmerung geboten, wenn die Elche aus dem Wald hervor treten und die Straßen queren. In Lappland finden sich dagegen auch tagsüber häufig Gruppen von Rentieren auf der Straße.
Zwischen Dezember und Februar sind Winterreifen Pflicht. Bei den Mietwagen sind diese immer vorhanden, oft auch als Spikesreifen.
Motorvorwärmer werden in der kalten Jahreszeit empfohlen. Den aktuellen Straßenzustand, der mit Hilfe von Kameras live übertragen wird, finden Sie auf den Internetseiten der Finnish Transport Agency.
Nicht alle Self-Service Tankstellen akzeptieren internationale Kreditkarten. Hier sollte man vorsichtshalber ausreichend Bargeld zur Hand haben.

Rasen ist nicht gut fürs Portemanie
Bußgelder für Verkehrsvergehen richten sich in Finnland nach dem persönlichen Einkommen und Vermögen. Laut einem Bericht von Spiegel Online vom Oktober 2013 musste einer der reichsten Finnen EURO 95.000 bezahlen, weil er in einer geschlossenen Ortschaft statt der erlaubten 50 km/h mit 77 km/h geblitzt wurde.

Pannenhilfe:
Autoliitto in Finnland
Vom Festnetz: 0200 80 80
Vom Mobiltelefon: (+358) 200 80 80

Straßenzustandsberichte per Webcam
Wissenswert und hilfreich
Internet und mobile Telefonie
Finnland belegt weltweit regelmäßig Spitzenplätze bei der Anzahl der Internetanschlüsse pro Kopf. Im Land von Nokia ist auch das Mobilfunknetz flächendeckend ausgebaut. Sollte sich Ihr Sommerhäuschen (mökki) dennoch in einem Funkloch befinden, reicht es meist aus, einen Spaziergang auf den nächsten Hügel zu machen. Viele Hotels, Bibliotheken und öffentliche Gebäude bieten kostenlosen oder sehr günstigen Internetzugang oder WLAN. Selbst einige Stadtzentren verfügen über einen freien, öffentlichen WLAN Zugang
Geschäftszeiten:
Die Ladenöffnungszeiten sind in Finnland gesetztlich geregelt. An Werktagen dürfen Verkaufsstellen von 7 bis 21 Uhr geöffenet sein, an Samstagen zwischen 7 und 18 Uhr und an Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr. Eine Schließverpflichtung gibt es für Feiertage. Je nachdem, ob man sich in einer Stadt oder im ländlichen Raum aufhält, können die Öffnungszeiten jedoch stark variieren.
Alkoholische Getränke:
In Finnland liegen die Herstellung und der Handel mit Alkohol in den Händen des staatlichen ALKO-Monopols. Abgesehen von der Gastronomie, bekommt man nur in den ALKO-Läden Hochprozentiges zu kaufen. In Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Kiosken dürfen nur alkoholische Getränke mit weniger als 4,8% angeboten werden und das von 9 bis 21 Uhr.
Währung:
Finnland ist das einzige Nordische Land, in dem der EURO die offizielle Währung ist. Bargeld kann an allen gängigen „OTTO“- Geldautomaten abgehoben werden. In vielen Geschäften, Hotels, Restaurants und Autovermietungen werden zudem die gängigen Kreditkarten akzeptiert, teilweise auch deutsche EC-Karten. Generell ist das Bezahlen mit Kreditkarten in Finnland wesentlich weiter verbreitet als in Deutschland.
Zeitzonen:
Finnland ist der mitteleuropäischen Zeit eine Stunde voraus (CET +1). Die Uhren werden am letzten Wochenende im März eine Stunde vorgestellt und am letzten Septemberwochenende wieder eine Stunde zurück gestellt.
Trinkwasser:
Das Wasser, das aus finnischen Leitungen kommt, ist durchweg sauber und als Trinkwasser geeignet. Häufig bekommt man in Restaurants kostenlos einen Krug Leitungswasser auf den Tisch gestellt.
Trinkgeld:
Im Taxi, Hotel oder Restaurant erwartet man in der Regel kein Trinkgeld. Doch auch in Finnland tritt durch die vielen ausländischen Touristen eine Veränderung ein. Sollte man mit dem Service besonders zufrieden sein, spornt ein Trinkgeld zu weiterhin guten Leistungen an. In gehobeneren Restaurants ist ein Garderobengeld von 1-2 EURO üblich.
Krankenversicherung für Touristen:
Für Reisende aus Deutschland gilt das deutsch-finnische Sozialversicherungsabkommen. Es gewährleistet die Versorgung in Gesundheitszentren, Krankenhäusern und Polikliniken. Zur Abrechnung der Leistungen muß die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorgelegt werden, die sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Alle Behandlungen, egal ob öffentlich oder privat, müssen zunächst vom Patienten vorfinanziert werden und zurück in Deutschland der Krankenkasse vorgelegt werden. Möglicherweise variieren die Behandlungskosten zwischen Deutschland und Finnland, so daß sich bei der Erstattung Differenzen ergeben können. Gegebenenfalls lohnt sich der Abschluß einer Auslandskrankenversicherung, die auch im Falle eines Rücktransports aus entlegenen Gebieten von Vorteil sein kann.
Siehe auch Das finnische Gesundheitssystem.
Stromversorgung:
Die Netzspannung beträgt wie in Deutschland 220 Volt Wechselstrom. Adapter für elektronische Geräte sind somit nicht notwendig.
Feiertage:
1.1.Neujahrstag (Uudenvuoden päivä)
6.1.Dreikönigstag (Loppiainen) – Wenn der Dreikönigstag auf eine Werktag fällt, wird er auf den folgenden Samstag verlegt.
Ostern (Pääsiäinen) – Karfreitag und Ostermontag sind landesweit gesetzliche Feiertage.
1.5.Vappu - Der 1. Mai ist zugleich Frühlingsfest, Tag der Arbeit und die größte Feierlichkeit der finnischen Studenten.
Christi Himmelfahrt (Helatorstai)
Pfingsten (Helluntai) – Pfingstsonntag und Pfingstmontag sind gesetzliche Feiertage. Mittsommer (Juhannus) - Am vorletzten Wochenende im Juni feiert ganz Finnland die Sommersonnenwende. Die Finnen zieht es an diesem Tag hinaus aufs Land in ihre Sommerhäuser (mökkis). Mittsommer ist das wichtigste Fest nach Weihnachten.
1.11. Allerheiligen (Pyhäinpäivä) - Wenn dieser auf einen Werktag fällt, wird der Pyhäinpäivä auf den folgenden Samstag verlegt.
6. 12.: Nationalfeiertag (Tsenäisyyspäivä) - Seit 1917 wird an diesem Tag die Unabhängigkeit von Russland gefeiert. Das Fest wird sehr partriotisch begangen mit Militärparaden und Gedenken an die gefallenen Soldaten.
24.-26.12. Heiligabend und Weihnachten (Jouluaatto & Joulu) – Nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr über können Sie dem Weihnachtsmann in Rovaniemi einen Besuch abstatten.

Weiterführende Informationen:
Finnland: Länderinformationen
Finnland: Klima, Fauna und Flora
Wichtige Adressen
Botschaft von Finnland
Rauchstr. 1, 10787 Berlin
Tel. +49-30-50 50 30
E-Mail: info.berlin@formin.fi
www.finnland.de

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Finnland
Krogiuksentie 4, 00340 Helsinki
Tel.: +358-9-45 85 80
Fax: +358-9-45 85 82 58
E-Mail: info@helsinki.diplo.de
http://www.helsinki.diplo.de/Vertretung/helsinki/de/Startseite.html

Telefonvorwahl:
+358

Notrufnummern:
Feuerwehr: 112
Polizei: 112
Krankenwagen: 112
Der finnische Notruf ist von Telefonzellen und Handys aus kostenlos zu erreichen. In der Regel können Sie sich in Finnland auf Englisch verständigen.


Stand: 19.06.2014