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Reiseverlauf & Aktivitäten

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Tag 1 - Anreise

Optionale Anreise via Stockholm nach Kiruna mit SAS-Linienflug. Am Flughafen werden Sie von einem Fahrer abgeholt und zum Huskycamp gebracht, wo die Hunde schon auf Sie warten und Sie die anderen Teilnehmer der Tour treffen. Sie werden mit Schuhen und Thermokleidung ausgerüstet und bei einem gemeinsamen Abendessen wird die Tour von Ihrem Guide vorgestellt. Übernachtung im Husky Camp.

Tag 2 - Beginn der Hundeschlittenfahrt

Einführung in das Hundeschlittenfahren. Nach dem Frühstück lernen Sie den Umgang mit den Hunden, dem Schlitten und dem Geschirr. Die Schlitten werden mit den Sachen beladen, die für die nächsten Tage benötigt werden. Dann kann es losgehen, jeder Teilnehmer hat sein eigenes Gespann, mit dem er dem vorausfahrenden Guide folgt. Die Strecke beträgt etwa 25-35 Kilometer. Am Etappenziel angekommen, wird das Hundefutter für den Abend und den nächsten Tag vorbereitet, Wasser geholt, Brennholz gehackt und die Sauna angeheizt. Der Tag endet mit dem gemeinsamen Abendessen. Übernachtet wird in einer rustikalen Hütte.

Huskytour © Swedish Lapland

Tag 3-6 - Unterwegs mit dem Hundeschlitten

Jeden Tag werden zuerst die Hunde versorgt, danach gibt es Frühstück für die Teilnehmer und die Schlitten werden für die nächste Etappe beladen. Die Tour führt durch die Tundra um Kiruna, eines der letzten Wildnisgebiete Europas. Bei der Auswahl der Strecken wird der Guide die jeweiligen Wetter- und Schneeverhältnisse berücksichtigen. Übernachtet wird in verschiedenen Hütten, es kann auch vorkommen, dass an zwei Tagen dieselbe Hütte angefahren wird.

Winterlandschaft © Ted Logart, Swedish Lapland

Tag 7 - Zurück zum Huskycamp

Der heutige Tag führt Sie gegen 13-14 Uhr wieder zurück zum Huksycamp, Versorgung und Unterbringung der Hunde im Camp, wo sie sich von der Tour erholen können. Gemeinsames Abendessen und Übernachtung im Huskycamp.

Tag 8 - Abreise

Nach dem Frühstück bringt ein Fahrer Sie zum Flughafen.

Husky-Safari in Schwedisch Lappland © Swedish Lapland

Meine Reise

Mittwoch, 26 November 2025 - Montag, 5 April 2027

Reisezeitraum

2025 26.11.2025 bis 15.12.2025 jeweils am Mo., Mi. täglich vom 20.12.2025 bis 28.12.2025
2026 07.01.2026 bis 23.02.2026 jeweils am Mo., Mi., 02.03.2026 bis 06.04.2026 jeweils am Mo.
2026/2027 30.11.2026 bis 05.04.2027 jeweils am Mo.
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

  • Gut zu Wissen

    Teilnehmerzahl:
    Minimum: 2 Personen (erreichbar bis 4 Wochen vor Reisebeginn)
    Maximum: 6 Personen
    Hinweis:
    Bitte beachten Sie: Dies ist eine vorläufige Reiseroute. Unser verantwortungsvoller Partner behält sich das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit das Routing, Termine und die Dauer zu ändern, sofern dies aufgrund der vorherrschenden Witterungsbedingungen notwendig wird.