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Reiseverlauf & Aktivitäten

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Tag 1 - Söderköping - Berg

Bitte wählen Sie Ihre gewünschte Kabinenkategorie auf dem Schiff aus:

Sollten Sie eine Einzelkabine wünschen, wählen Sie im unteren Abschnitt bitte die Anzahl der Einzelzimmer aus.

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Kategorie C (Hauptdeck) bereits im Reisepreis inkludiert

Kategorie B (Shelterdeck) Wilhelm Tham - Zuschlag pro Person

€ 250

Kategorie A (Brückendeck) Wilhelm Tham - Zuschlag pro Person

€ 485

11:30h Söderköping
Die idyllische Stadt wurde Anfang des 13. Jahrhunderts gegründet und hatte während der Hansezeit eine große Bedeutung. Söderköping hat auch eine lange und interessante Geschichte als Kurort. Von Söderköping bis Carlsborg Oberschleuse gibt es 8 Schleusen auf einer Strecke von ca. 4 km.

12:00h – 13:30h Duvkullen – Mariehov – Carlsborg
Auf einer Strecke von rund zwei Kilometern passieren wir acht Schleusen – eine gute Gelegenheit, sich ein wenig die Beine zu vertreten.

14:45h – 15:15h See Asplången
Wir durchfahren jetzt den 27 Meter hoch gelegenen See Asplången und erreichen gegen 16:00h die Schleuse in Norsholm

16:45h – 17.00h Norsholms Schleuse
Hier kreuzt der Kanal die Bahnlinie Stockholm-Malmö. Die Schleuse in Norsholm regelt den Wasserstand im See Roxen.

17:00h – 20:30h See Roxen
der See hat eine Lage von 33 Meter über dem Meer.

16:45h – 18:15h Runstorp
Besuch eines Gutes aus der Großmachtzeit. Die Eigentümer Louise und Eddie Uggla führen durch das große Haus mit gustavianischem Salon und interessanter Bibliothek und erzählen Anekdoten aus der Gutsgeschichte. Runstorp Säteri ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, die Führungen finden exklusiv statt.

20:30h – 21:30h Berg (Carl-Johan)
Carl-Johans Schleusentreppe ist mit ihren sieben miteinander verbundenen Schleusen die längste des Kanals.

21:30h Berg
Übernachtung im Gästehafen zwischen den Schleusen Carl-Johan und Oscar, Möglichkeit zu einem Spaziergang nach dem Abendessen.

Tag 2 - Berg - Motala

Leinen los in Berg – Vor uns das erste Nonnenkloster Schwedens, Kloster Vreta – Berg Heda mit schöner Aussicht auf den See Roxen – Langkanal mit zwei Aquädukten, acht Brücken, Schloss Ljung und den Landgütern von Brunneby – Borensberg – See Boren – Schleusentreppe von Borenshult – Ankunft in Motala

Göta-Kanal-Bustransfer von Motala zurück zum Ausgangspunkt der Reise, nach Söderköping

07:25h Berg (Hafenbecken)
Nach den vier Schleusen von Oscar erreichen wir die Wegbrücke in Berg. Vor uns liegt das Kloster Vreta. Es war das erste Nonnenkloster Schwedens und wurde ungefähr um 1100 gebaut. Mit dem Bau des Klosters der Heiligen Birgitta in Vadstena verlor es an Bedeutung. Die Kirche gehört zu den Interessantesten in Schweden und beherbergt zahlreiche mittelalterliche Kleinode. Heute wird sie als Pfarrkirche genutzt und kann daher nicht immer besichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit zu einem Spaziergang am Kanal entlang zur Klosterruine und Kirche von Vreta.

09:00h Berg (Heda)
Wir passieren jetzt eine der schönsten Strecken des Kanals, mit einer schönen Aussicht auf den See Roxen.

09:00h – 12:15h Der Langkanal
Wir fahren rund 20 km ohne Schleusungen durch die ursprüngliche Natur Östergötlands, passieren zwei Aquädukte, acht Brücken, Schloss Ljung und die Landgüter von Brunneby.

09:20h Ljungsbro
Wir passieren das erste Aquädukt unserer Reise, welches 1970 gebaut wurde.

12:10h Kungs Norrby
Wir passieren das zweite Aquädukt unserer Reise, welches 1993 erbaut wurde und die Reichsstraße 36 überquert.

12:30h – 12:40h Borensberg
Bei Borensberg gibt es eine von Hand bediente Schleuse. Direkt vor der Schleuse passieren wir eine „Liebeslaube“ die in einer Biegung, die auch Schrecken des Steuermanns genannt wird, in den Kanal hinein ragt. Dahinter liegt das bekannte, 1908 erbaute, Göta Hotell.

12:40h – 13:45h passieren wir den 73 Meter hoch gelegenen See Boren.

13.45h – 14:30h Borenshult
Wir passieren eine Schleusentreppe mit fünf Schleusen. Vielleicht wieder mit dem Gesang der Nachtigall?

15:30h – 15:45h See Vättern
Eine kurze Fahrt auf dem Vättern und ein Blick auf die Hafenstadt Motala von der See aus.

16:00h Motala
Wir sind am Ziel unserer Reise angelangt.
Motala wurde von Baltzar von Platen konzipiert und wird auch „Hauptstadt des Götakanals“ genannt. 1822 legte er hier Motala Werkstad an, das bei vielen als die Wiege der schwedischen Industrie gilt. Hier befindet sich auch die Hauptverwaltung von AB Götakanalbolag.

Bustransfer zurück nach Söderköping.

Meine Reise

Sonntag, 21 Juni 2026 - Montag, 22 Juni 2026

Reisezeitraum

2026 Juni-August
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
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Zusätzliche Informationen

  • Wichtiger Hinweis: Abfahrtszeiten

    Alle Uhrzeiten sind Richtwerte, die je nach Witterung und Fahrzeitanpassung variieren können. Für die genaue Einhaltung kann keine Garantie übernommen werden, wohl aber wird alles versucht, den Zeitplan einzuhalten. Die Reederei behält sich vor, Abweichungen von den Fahrzeiten vorzunehmen, sofern dies erforderlich erscheint.

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

    Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

    Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.

    Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de