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Reiseverlauf & Aktivitäten

Konfigurieren und personalisieren Sie im ersten Schritt Ihr Reisepaket.

Tag 1 - Anreise

Für den Aufenthalt in Helsinki stehen Ihnen zwei Hotels zur Verfügung: das fußläufig zum Bahnhof gelegene Original Sokos Hotel Vaakuna oder das am Wasser gelegene Solos Sokos Hotel Pier 4. Die Anreise zu den Hotels erfolgt in Eigenregie.

Original Sokos Hotel Vaakuna bereits im Reisepreis inkludiert

Solo Sokos Hotel Pier 4 Ab-Preis pro Person

€ 40

Solo Sokos Hotel Pier 4 Superior Zimmer mit Meerblick Ab-Preis pro Person

€ 80

Tag 2-3 - Zeit für Erholung und Aktivitäten

Die kommenden zwei Tage haben Sie Zeit die lebhafte Stadt an der Ostsee zu erkunden. Am Stadthafen – fußläufig zum Solo Sokos Hotel Pier 4 – befinden sich die Markthalle, das Präsidentenbüro sowie eines der Wahrzeichen Helsinkis, ein Riesenrad mit Sauna.
Wenn Ihnen nach Erfrischung ist, bietet sich ein Besuch im Allas Sea Pool an. Schwimmvergnügen mit Blick auf dem Hafen und die Ostsee.
Ein weiterer Ausflugstipp ist die Insel und See-Festung Suomenlinna, die Sie mit der Fähre nach 15 Minuten erreichen.

Tag 4 - Nuuksio Nationalpark

Vom Stadtzentrum Helsinki haben Sie heute einen direkten Transfer zur Haltia Lake Lodge, Ihrem Standort für den zweiten Teil der Reise. Ihre Unterkunft im Herzen des Nationalparks liegt direkt neben dem Naturzentrum Haltia an einem bezaubernden See, alle Zimmer haben einen schönen Ausblick.

Die Zimmer sind optional mit einem Queen Doppelbett oder zwei Einzelbetten ausgestattet, teilen Sie uns gerne Ihren Zimmerwunsch mit.
​Abendessen und Übernachtung.

Tag 5-6 - Zeit für Erholung und Aktivitäten

Sie haben Zeit zu entschleunigen und die Natur im Nuuksio Nationalpark bei einer Wanderung oder Kanutour zu genießen, je nachdem wonach Ihnen der Sinn steht. Wir empfehlen die Ausstellung im nahe gelegenen Haltia Nature Center zu besuchen. Dort können auch Fahrräder gemietet werden.

Tag 7 - Verlängerung oder Abreise

Heute nehmen Sie Abschied von Ihren Gastgebern, rechtzeitig vor Abflug geht Ihr Transfer zurück zum Flughafen.

Meine Reise

Dienstag, 5 Mai 2026 - Montag, 11 Mai 2026

Reisezeitraum

2026 täglich vom 05.05.2026 bis 25.09.2026
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de