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Reiseverlauf & Aktivitäten

Konfigurieren und personalisieren Sie im ersten Schritt Ihr Reisepaket.

Tag 1 - Anreise

Eigene Anreise nach Rovaniemi oder individuelles Flugangebot mit tagesaktuellem Preis. Nach Ankunft am Flughafen von Rovaniemi ist der Skibus nach Pyhä/Luosto für Sie gebucht. Knapp zwei Stunden fahren Sie durch die verschneite Winterlandschaft in das Nordlichtdorf „Northern Lights Village“ im Pyhä Nationalpark. Ein optimaler Ort, um die magischen Polarlichter zu entdecken und von Ihrer Unterkunft aus zu beobachten.

Sie haben die Wahl zwischen verschieden Zimmertypen, bitte wählen Sie hier:

Aurora Cabin bereits im Reisepreis inkludiert

SkyView Suite Zuschlag pro Person im Doppelzimmer

€ 89

Aurora Suite mit Sauna Zuschlag pro Person im Doppelzimmer

€ 179

Tag 2 - Schneemobiltour, Entspannung und Nordlichter

Heute Morgen lernen Sie die Umgebung bei einer 4-stündigen Schneemobiltour kennen. Sie teilen Sie sich einen Motorschlitten als Fahrer und Beifahrer und werden nach einer Einweisung von einem erfahrenen Guide durch den Nationalpark geführt. Unterwegs gibt es kurze Stopps, um die atemberaubenden Aussichten zu genießen, um am Lagerfeuer zur Mittagszeit eine Suppe zu genießen und in der Amethystmine nach einem der Violetten Kristalle Ausschau zu halten.
Nachmittags steht Entspannung pur auf dem Programm. Sie beide nutzen die Sauna ganz exklusiv und genießen eine Massage.
Am Abend unternehmen Sie einen ganz privaten Ausflug. Sie werden mit einem beheizten Aurora-Schlitten fernab von Lichtverschmutzung durch die verschneite Landschaft gezogen. Ziel ist ein gemütliches Lagerfeuer, an dem Sie mit einem Sekt anstoßen und ihr 3-Gänge-Menü genießen, während Sie auf die magischen Nordlichter warten.

Tag 3 - Rentier-Safari und Schneeschuhwanderung

Für den heutigen Tag steht ein Ausflug mit dem Rentier-Express auf dem Programm. Sie nehmen in einem Rentierschlitten Platz und erleben eine Fahrt durch die verschneite Landschaft.
Am Abend steht wieder ein ganz privater Ausflug auf dem Programm. Nur Sie beide unternehmen mit einem Guide eine Schneeschuhwanderung durch den glitzernden Winterwald, Sie lassen sich am Lagerfeuer nieder und mit ein wenig Glück sehen Sie die Nordlichter am Winterhimmel tanzen.
©Northern Lights Village

Tag 4 - Verlängerung oder Abreise

Heute geht Ihr romantisches Wochenende zuende und rechtzeitig vor Abflug werden Sie für Ihren Heimflug zum Flughafen nach Rovaniemi gebracht.
Falls Sie noch länger bleiben möchten, bieten wir Ihnen gerne individuell ein Verlängerungsprogramm an:

eine Zusatznacht

zwei Zusatznächte

Meine Reise

Montag, 1 Dezember 2025 - Dienstag, 24 Mrz 2026

Reisezeitraum

2025 01.12.2025 bis 31.12.2025
2026 01.01.2026 bis 24.03.2026
Unsere Reisen beinhalten auf Wunsch optionale Zusatzleistungen wie Aktivitäten und Flüge. Diese können Sie bei jeder Reise individuell auswählen und erhalten mit dem Angebot den entsprechenden Gesamtpreis inklusive der Zusatzleistungen.
  • Gesamtpreis ab
  • Preis pro Person ab
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Leistungen:


Nicht im Reisepreis enthalten

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Zusätzliche Informationen

  • Zimmerkategorien

    Die angebotenen Zimmer verfügen alle über ein beheiztes Glasfeld im Dach für einen freien Blick in den Himmel. Sie sind ausgestattet mit Bad mit Dusche/WC, Haartrockner, Tee- und Kaffee-Set, elektrischem Kamin und Wlan.
    Aurora Cabin:
    Die Hütten haben eine Größe von 29 m² und verfügen über einen elektrischen Kamin.
    Aurora Suite mit Sauna:
    Mit 44 m² sind die Suiten größer als die Cabins und haben eine eigene Sauna, auch hier gibt es einen elektrischen Kamin.
    Sky View Suite:
    Die Zimmer sind 35 m² groß, im Gegensatz zu den Aurora Cabins und Suiten handelt es sich nicht um einzelstehende kleine Hütten.

  • Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB der Bundesrepublik Deutschland.

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
    Der Reiseveranstalter nordic holidays gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die nordic holidays gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.Die nordic holidays gmbh hat eine Insolvenzabsicherung bei der Zurich Insurance plc Niderlassung für Deutschland abgeschlossen.  Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Tel: +49 (0) 69-71150 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von nordic holidays gmbh verweigert werden.Die Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de